GEMA Tarifreform: Einigungsvorschlag der Schiedsstelle liegt vor

Keine Gewinner und keine Verlierer

Der Einigungsvorschlag des DPMA zur geplanten Tarif-Linearisierung der GEMA liegt beiden Parteien (GEMA und BVMV) seit Montag, den 15.04.2013 vor.
Heute erfuhr auch die Öffentlichkeit von einigen Inhalten aus dem 70seitigen Schlichtungsvorschlag:

Das DPMA lehnt die Vereinheitlichung der Veranstaltungstarife ab.
Während die Linearisierung laut Ansicht des DPMA sachgerecht und angemessen ist, gilt das nicht für die Reduktion der bisher elf verschiedenen Tarife für Veranstaltungen auf nur noch zwei Tarife (U-V und M-V). Die Schiedsstelle befürwortet eine Tarifdifferenzierung und nicht eine Tarifvereinheitlichung. Sie ist der Ansicht, dass verschiedene Veranstaltungen auch verschiedene Tarife haben sollen.

Sieben der 11 betroffenen Tarife sollen wie gehabt bestehen bleiben und nicht mehr Gegenstand der Tarifreform sein:
U und UT (regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter), U-ST (Straßen-, Bürger-, Stadt- und Dorffeste), VK I (Varietébetriebe), WR-VR B1 (Kleinkunstbühnen), WR-N (Table Dance Betriebe und U-WK (Wortkabarett – fiel schon im November 2012 aus der Tarifreform heraus)

Die Tarife U-VK I (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern – wie bei Einzelveranstaltungen von Vereinen, Festzelte, Bälle, o. ä.), M-U I (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe – wie bei Einzelveranstaltungen von Vereinen, Bällen, Partys, o. ä.), MU III 1b ( Musikkneipen, Erlebnisgastronomien – ohne Tanz) und MU III 1c (Diskotheken und Clubs – mit Tanz) sollen zukünftig an Ihrer wirtschaftlichen Größe und der Höhe des Eintrittsgeldes gemessen werden.

Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. hat die GEMA vereinbart, dass nach Vorliegen des Einigungsvorschlags eine gemeinsame Bewertung vorgenommen wird und Verhandlungen für die Zeit ab 2014 auf Basis des Schlichtungsvorschlages aufgenommen werden. Sollten diese ergebnislos verlaufen, würde das auf Initiative der GEMA vereinbarte Mediationsverfahren durchgeführt werden. Die mit der BVMV für 2013 vereinbarte Übergangsregelung bleibt hiervon unberührt und somit im Jahr 2013 weiterhin bestehen. Beiden Seiten bleibt parallel die Möglichkeit, jeweils bei der Schiedsstelle Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag einzulegen.
Dateien:
GEMA_PM_Einigungsvorschlag_Schiedsstelle.pdf
Einigungsvorschlag_DPMA_GEMA_Tarifreform.pdf

Links:
www.mediabiz.de/musik/news/gema-und-veranstalter-bewerten-einigungsvorschlag-der-schiedsstelle-unterschiedlich/332025
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/tarifreform-schiedsstelle-bestaetigt-die-linearisierung.html
www.golem.de/news/schlichtungsvorschlag-gema-tarife-fuer-clubs-muessen-komplett-neu-verhandelt-werden-1304-98802.html