GEMA lässt Lizenzverträge während der Dauer der Betriebsschließung ruhen
Lizenznehmer der GEMA (Musiknutzer) zahlen für die Zeit, in der sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung zur Pandemie-Ausbreitung (Coronavirus / COVID-19) schließen mussten, keine Lizenzgebühren. Die GEMA reagiert auf die herausfordernde Situation und setzt die Lizenzgebühren für Monats-, Quartals- und Jahresverträge aus. Es fallen während dieser Zeit keine GEMA-Vergütungen an. Kein Lizenznehmer soll für den […]