GEMA Tarif U für regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern

Der GEMA Tarif U – für regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter gilt zum Beispiel für

  • Barpianisten
  • Zitherspieler
  • Harmonikaspieler

Die Vergütungssätze U finden für eigene Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter Anwendung, soweit diese ohne Eintrittsgeld durchgeführt werden.
Neu ist seit dem 01.01.2018 (Fassung 39 des Vergütungssatzes U):
Der Vergütungssatz U kommt zur Anwendung wenn keine elektronischen Musikinstrumente und keine elektronischen Verstärkeranlagen genutzt werden.

Die Vergütungssätze:

Kategorie I – an mehr als 16 Tagen im MonatMusikaufführung Bild GEMA Tarif U
Jährlich 1.381,70 Euro
Vierteljährlich 379,97 Euro
Monatlich 138,17 Euro

Kategorie II – an bis zu 16 Tagen im Monat
Jährlich 1.045,90 Euro
Vierteljährlich 287,62 Euro
Monatlich 104,59 Euro

Der U-Tarif gilt nicht für:

  • Musikaufführungen bei Konzerten
  • Musikaufführungen bei Varieté- und Kabarettveranstaltungen
  • Musikaufführungen bei Festzeltveranstaltungen
  • Musikaufführungen bei Bunten Abenden
  • Musikaufführungen bei Modeschauen
  • und ähnlichen Veranstaltungen.

GEMA Tarif U ab 01. Januar 2018:

https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-u

GEMA Tarif U ab 01. Januar 2018 als PDF:
GEMA U Tarif ab 01. Januar 2018