GEMA führt einen Bordell-/Swingerclub-Tarif ein

Am 31.05.2017 wurde im Bundesanzeiger der neue GEMA-Tarif WR-SC veröffentlicht. Dieser gilt rückwirkend ab 01.01.2017 für die Musikwiedergaben in Swingerclubs, Saunaclubs, FKK-Clubs, Laufhäusern, Bordellen und ähnliche Betriebe. Für Tabledance-Lokale und Striptease-Betriebe gilt nach wie vor der Tarif WR-N.

Bislang wurden Bordelle, Swingerclubs, Sauna-Clubs, FKK-Clubs, Laufhäuser und ähnliche Betriebe nach dem Gastronomie-Tarif, bzw. Tanzflächen/-räume nach dem Disco-Tarif berechnet.

Ein Beispiel:
Sauna-Club mit Tanz, 7 Öffnungstage, 100qm = GEMA 391,44 Euro zzgl. 20% GVL (für die Tonträgerwiedergabe) = 469,73 Euro netto monatlich
(Berechnung nach Tarif WR-SC 2017)

Der Tarif WR-SC gilt nicht für Live-Musik und Filmvorführungen. Diese Nutzungen sind separat zu lizenzieren.
GEMA_tarif_wr_sc_2017

GEMA_tarif_wr_n_2017